Präventionskonzept des TC Matzendorf Hölles
Update 10.06.2021 4.Novelle
Der 19.05. ist auch für uns Tennisspieler auf unserer nicht öffentlichen Anlage ein Tag, der uns einige, aber wesentliche Erleichterungen am Platz bringt. Die Wichtigsten findet ihr hier zusammengefasst. Details in den entsprechenden Links.
- Der Zutritt zur Anlage ist mittels der 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) erlaubt, die Verantwortung darüber liegt bei jedem selbst, bei einer etwaigen Kontrolle, muss jeder den entsprechenden Nachweis unverzüglich vorlegen können. Schultests sind erlaubt, unter 10 Jahren entfällt der Nachweis. In Ausnahmefällen sind Eigentests erlaubt.
- Wir sind verpflichtet eine Kontaktliste zu führen, diese liegt seit heute in einer orangenen Mappe auf und ist von jedem Spieler oder Besucher auszufüllen. Wir haben diese sehr kurz gehalten, deshalb sind jene Spieler, welche online in unserem System reserviert haben, oder als Mitspieler eingetragen worden sind, von einer Eintragung ausgenommen. Bei der händischen Eintragungen von Mitgliedern benötigen wir nur Datum, Namen und Unterschrift, da wir die Kontaktdaten haben, Besucher müssen die Liste vollständig ausfüllen.
- Das Betreten der Anlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist oder die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!
- Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
- Ein Tragen einer Maske ist auf der Anlage im Freien nicht notwendig, ausgenommen der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden.
- Gruppentrainings bis zu 10 Kindern sind erlaubt.
- Gemischte Doppel aus 4 verschiedenen Haushalten sind erlaubt.
- Meisterschaftsspiele mit Besucher sind erlaubt, diese werden wir bei der zuständigen Behörde anzeigen, und unter Einhaltung des Prävenzionskonzeptes abhalten.
Covid Verhaltensregeln ÖTV
2.Novelle zu Covid-19-Öffnungsverordnung
Der Vorstand des TC Matzendorf-Hölles kommt hiermit und durch die heutige Verständigung aller Mitglieder in der "Info WhatsApp" Gruppe seiner behördlichen Verpflichtung über die Information der geltenden Covid Regeln an die Mitglieder nach.
Update:19.5
hier geht s zum Präventionskonzeptes des TC Matzendorf Hölles
Präventionskonzept
Update: 10.6
• Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
• Nicht öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
• Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
• Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
• Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
• Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht
4.Novelle zu Covid-19